Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Stefan Beumker als freier Trauredner (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) beseitigen.
Bei Fragen und/oder Unklarheiten steht Stefan Beumker selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


1. Honorare
Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.

Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an den gebuchten Redner zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens des Auftragsnehmers auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.

Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei bis drei Stunden, das idealerweise ein bis zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.

 

Ggf. anfallende Fahrtkosten gesondert vereinbart.

2. Buchung, Zahlungsmodus

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, das persönlich, am Telefon oder digital auf anderem Wege stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es den Rednern als freien Trauredner buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Bestätigung per E-Mail übersandt, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. 

Mit dieser schriftlichen Bestätigung wird als Anzahlung eine Teilrechnung (Versand per E-Mail) fällig - in Höhe von 15 Prozent des vereinbarten Honorars. Der vereinbarte Restbetrag wird nach dem Trautermin fällig bzw. in Rechnung gestellt. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar, ggf. zzgl. anfallender/vereinbarter Fahrtkosten/Spesen/Auslagen, gemeinsam.

 

3. Terminreservierung

Der Termin für die freie Trauung ist erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert/vereinbart/fixiert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Auftrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

 

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.


5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

Der Trauredner ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da er sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

 

6. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei rd. 60 Minuten liegt. Der Trauredner verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten ab dem vereinbarten Trautermin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

 

7. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).

 

8. Rücktritte von der Vereinbarung

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen.

 

9. Widerrufsrecht des Auftraggebers (Kunden)

Widerrufsrecht:

Der Auftragsgeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Trauvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftragsgeber mich (Trauredner Stefan, Stefan Beumker, Werwer Weg 13, 49624 Löningen, E-Mail: mail@trauredner-stefan.de, Telefon: 0 17 3 / 2 06 27 02) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, die Trauvereinbarung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Folgen des Widerrufs:

Wenn der Auftraggeber die Trauvereinbarung widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Trauvereinbarung bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Trauvereinbarung unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Trauvereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

10. Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers nach Ablauf der Widerrufsfrist:

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt des Auftraggebers von der geschlossenen Trauvereinbarung nicht mehr ohne wichtigen Grund möglich. Für Rücktrittserklärungen aus wichtigem Grund, die vor Ablauf einer Frist von sechs Wochen vor dem Trautermin bei dem Auftragnehmer eingehen, werden keine Stornierungskosten berechnet. Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht.
Für Rücktrittserklärungen und Stornierungen nach diesem Zeitpunkt berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz, nachfolgend als Stornierungsgebühr bezeichnet, in Höhe von 50 Prozent der ursprünglich vereinbarten Dienstleistungsentgelte. Eine Anrechnung der Anzahlung erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber nur den geringeren Schadensersatz.

 

11. Rücktritt durch den Auftragnehmer 
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Trauvereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Bestätigung (Zahlungseingang der Abschlagsrechnung) ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

 

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

 

Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.

Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z. B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 Prozent des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

 

Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

 

Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch umfassenden Kontakte auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.


12. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

13. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

14. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unentgeldlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen der Trauzeremonie durch den Auftragnehmer fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Auftragserteilung bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.

 

15. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

 

16. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Cloppenburg vereinbart.

 

17. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen in der Auftragserteilung und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

18. Steuer

Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und beim Finanzamt Cloppenburg gemeldet.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.